• Kostenübernahme der Krankenkassen

Für einen erfolgreichen Verlauf einer Psychotherapie ist vor allem die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme wichtig.

Der Therapeut bzw. die Therapeutin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, außer Sie entbinden ihn/sie davon.

Nach dem ersten Termin überprüfe ich mit Ihnen gemeinsam, ob das Ergebnis dieser Stunde für Sie Sinn macht und erfolgversprechend ist. In Folge reflektieren wir in regelmäßigen Abständen, ob wir auf dem richtigen Weg sind. Im Vordergrund steht dabei nur Ihr Ziel, die Lösung Ihres Anliegens und der Heilungsprozess Ihrer Symptome.

Die ÖGK übernimmt 28,00 Euro pro Sitzung.

Die SVS übernimmt 40,00 Euro pro Sitzung.

Die BVA übernimmt 40,00 Euro pro Sitzung.

Sie stehen persönlich in keiner Verpflichtung und können die Behandlung zu jeder Zeit beenden.